Um Ihnen eine umfassende juristische Betreuung zukommen lassen zu können, arbeiten wir laufend mit verschiedenen in- und ausländischen Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatern, Immobilienmaklern und Sachverständigen zusammen. Darüber hinaus verfügen wir als Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft auch in der Bauwirtschaft über ein großes Netzwerk an Ansprechpartnern. Als in Österreich eingetragene Rechtsanwälte können wir Sie vor allen ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten und Verwaltungsbehörden vertreten.
In unserer Kanzlei werden vorwiegend die nachstehenden Rechtsgebiete bearbeitet, wobei wir Ihnen aufgrund unseres Netzwerkes in der Regel auch in anderen Rechtsgebieten kompetent zur Seite stehen oder Sie zumindest an Spezialisten weiterleiten können:
Der anwaltliche Honoraranspruch ist in Österreich durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) sowie subsidiär durch das Notariatsgesetz (NTG) umfassend geregelt. Gemäß diesen Grundlagen bemisst sich das anwaltliche Honorar nach den erbrachten Leistungen und der heranzuziehenden Bemessungsgrundlage. Alternativ zu dieser leistungsabhängigen Abrechnung bieten wir auch eine Abrechnung zu einem fixen Stundensatz an. Sofern der Leistungsaufwand bereits bei Auftragserteilung abgeschätzt werden kann, sind wir auch gerne bereit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Gerne Informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches über die Kosten, die Vor- und Nachteile der oben genannten Abrechnungsmöglichkeiten und über allfällige Kostenrisiken.